Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der FUNPARK WINTERTUHR AG für den Bereich Lazerfun & Events,
im Lazerfun-Lazertag Center am Oberen Deutweg 4 in 8400 Winterthur
Kann man alleine spielen?
Reserviert werden jeweils nur Spielplätze und Runden in nützlicher Frist nach Ankunft. Ansprüche auf Runden für geschlossene Gruppe gibt es nicht. Wir versuchen wenn möglich, bei Gruppen ab 14 Personen keine weiteren Personen zu
Im Fall des Rücktrittes durch den Teilnehmer steht dem FUNPARK WINTERTUHR AG, unter Berücksichtigung der Aufwandskosten und dem Einnahmeverlust der resevierten Zeit, folgende pauschale Entschädigungen zu:
- Kostenlose Stornierung bis spätestens 10 Tage vor dem Event
- 7 bis 9 Tage vor dem Event: 30%
- 1 bis 6 Tage vor dem Event: 60%
- 24 Stunden vor dem Event: 90%
- Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100%
Sind reservierte Runden- und Personenanzahl verbindlich?
Ja: Gemäss der Reservationsangaben werden Plätze freigehalten und sind daher kostenpflichtig. Eine Abweichung der Angaben von maximal 2 Personen werden akzeptiert. Bei grösseren Differenzen wird der Betrag der gebuchten Leistung
voll in Rechnung gestellt. Gebuchte Runden für den jeweiligen Spieler werden in Rechnung gestellt.
Grundsatz bei Exklusiv-Buchungen
1.1 Exklusiv-Events welche gebucht werden, können weder storniert noch verschoben werden. Die Kosten werden bei Stornierung oder Verschiebung zu vollen Lasten dem Kunden verrechnet.
Darf man Essen und Trinken mitnehmen?
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist grundsätzlich untersagt.
Sämtliche Reservationen, Buchungen oder Events auch ausserhalb der Öffnungszeiten erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit einer Reservation - sei es per Online, telefonisch, mündlich oder schriftlich - schliesst der Teilnehmer einen verbindlichen Vertrag ab. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die FUNPARK WINTERTUHR AG zustande. Eine Reservationsbestätigung für reguläre Angebote ohne Spezialleistungen folgt über den mündlichen oder schriftlichen Weg. Bei Online-Buchungen gilt die Zahlungs- als Reservationsbestätigung.
2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Bestätigung zu überprüfen und Fehler innert 7 Tagesfrist an die FUNPARK WINTERTUHR AG zu melden.
3. Telefonische Anmeldungen werden mündlich am Telefon bestätigt.
4. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen auch für die der angemeldeten Personen im Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Erlebnis erfüllen.
§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
1. Die Leistungsverpflichtung der FUNPARK WINTERTUHR AG ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
1.1 Reserviert werden jeweils nur Spielplätze und Runden in nützlicher Frist nach Ankunft. Ansprüche auf Runden für geschlossene Gruppe gibt es nicht. Wir versuchen wenn möglich, bei Gruppen ab 14 Personen keine weiteren Personen zu integrieren - dies wird aber nicht garantiert!
2. Spezielle Abmachungen müssen jeweils schriftlich festgehalten werden.
3. Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Reservation müssen mindestens 7 Tage vor Eintreten des Events mit der FUNPARK WINTERTUHR AG abgeglichen werden.
4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlung
1. Bei der Buchung eines Lazer-Events ist die Zahlung direkt nach dem Spiel / Event in bar, per EC- oder Kreditkarte zu begleichen.
Rechnungen werden jeweils nur nach schriftlicher Absprache im Vorfeld ausgestellt.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Der Teilnehmer kann bis vor Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der FUNPARK WINTERTUHR AG vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Namens und der Rechnungsadresse schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der FUNPARK WINTERTUHR AG.
1.1 Exklusiv-Events (geschlossene Gesellschaft) können nach Buchung weder storniert noch verschoben werden. Die Kosten werden bei Stornierung oder Verschiebung zu vollen Lasten dem Kunden verrechnet.
1.2 Unangemeldete Veränderungen der Teilnehmer- und Rundenanzahl werden bis zu maximal 3 Personen unter Kulanz akzeptiert. Höhere Abweichungen der Personenzahl wird in Rechnung gestellt. Reservierte Rundenanzahl ist verbindlich, nicht beanspruchte Runden werden dennoch verrechnet.
2. Im Fall des Rücktrittes durch den Teilnehmer steht dem FUNPARK WINTERTUHR AG, unter Berücksichtigung der Aufwandskosten und dem Einnahmeverlust der resevierten Zeit, folgende pauschale Entschädigungen zu:
- Kostenlose Stornierung bis spätestens 10 Tage vor dem Event
- 7 bis 9 Tage vor dem Event: 30%
- 1 bis 6 Tage vor dem Event: 60%
- 24 Stunden vor dem Event: 90%
- Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100%
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der FUNPARK WINTERTUHR AG nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nur in Rücksprache mit der FUNPARK WINTERTUHR AG.
5. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern diese die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen auch erfüllen.
6. Rücktritt durch Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen.
1. Im Falle des Rücktrittes nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.
2. Wenn die Buchung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt wird, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten o. Ä. zählen, dann kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die FUNPARK WINTERTUHR AG ein Entgelt verlangen.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die FUNPARK WINTERTUHR AG hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
§ 6 Haftung
1. Die Haftung der FUNPARK WINTERTUHR AG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
5. Soweit die Haftung der FUNPARK WINTERTUHR AG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter & Erfüllungsgehilfen der FUNPARK WINTERTUHR AG.
§ 7 Sonstiges
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der FUNPARK WINTERTUHR AG findet ausschließlich Schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
2. Der Teilnehmer kann die FUNPARK WINTERTUHR AG nur an dessen Sitz verklagen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Die FUNPARK WINTERTUHR AG schliesst keine Verträge mit minderjährigen Personen ab. Falls der Teilnehmer unter 18 Jahren ist, darf er Buchungen nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vornehmen.
2. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.